Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WINSAX – Wirtschaftsnetzwerk Sachsen
Inhaber: Jeannot Boden
Enderstraße 94
01277 Dresden

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge über die Mitgliedschaft im WINSAX – Wirtschaftsnetzwerk Sachsen zwischen Jeannot Boden (nachfolgend nur Anbieter genannt) und dem Kunden (nachfolgend nur Teilnehmer genannt). Mit Vertragsschluss erkennt der Teilnehmer diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt.
  2. Die Regelungen dieser AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen i.S.d. § 14 BGB (Unternehmen und Einzelunternehmen).
  3. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
  4. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der in dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  5. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Anzeigen, Darstellungen etc. (nachfolgend Werbung genannt) des Anbieters auf der Website und anderen digitalen und analogen Werbeträgern stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sofern die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich erklärt wird. Der Teilnehmer wird durch die Werbung aufgefordert, durch die Zusendung des Antrages ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter abzugeben. Die Abgabe des Angebotes hat zumindest textförmlich (z.B. per E-Mail) zu erfolgen.
  2. Eine Eingangsbestätigung führt noch nicht zu einem Vertragsschluss.

§ 3 Leistungsübersicht des Anbieters

  1. Stellt der Anbieter eine Website von WINSAX – Wirtschaftsnetzwerk Sachsen und/oder einen Newsletter zur Verfügung, ist der Teilnehmer berechtigt, dem Anbieter Beiträge und/oder sonstige Inhalte (nachfolgend nur Beitrag genannt) zur Veröffentlichung auf der Website und in dem Newsletter vorzulegen. Die Auswahl der Inhalte liegt im billigen Ermessen des Anbieters. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Beiträge inhaltlich, rechtlich oder in sonstiger Weise zu prüfen. Wenn der Anbieter offensichtliche Rechtsverstöße erkennt, ist er berechtigt, den Beitrag abzulehnen. Werden dem Anbieter nach Veröffentlichung Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen bekannt, ist der Anbieter berechtigt, die Beiträge zu entfernen.
  2. Der Anbieter organisiert mehrfach im Jahr Veranstaltungen mit den Schwerpunkten Netzwerken und unternehmerischer Wissenstransfer und führt diese durch. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, als Gast oder Mitwirkende teilzunehmen. Die Art der Teilnahme richtet sich auch nach der Art der Veranstaltung. Sollte es eine maximale Teilnehmeranzahl bei dieser Veranstaltung geben, wird der Anbieter darauf im Rahmen der Veranstaltungsbeschreibung hinweisen. Die Teilnahme ist nur möglich, sofern die maximale Personenanzahl noch nicht erreicht wurde. Die Kosten ergeben sich ebenfalls aus der Veranstaltungsbeschreibung.
  3. Der Anbieter organisiert und führt fach-, branchen- und zielgruppenorientierte Treffen durch.
  4. Soweit Angebote Dritter auf der Website beworben werden, werden diese als solche kenntlich gemacht. Sofern und soweit von diesen Dritten Sonderkonditionen aufgrund der vertraglichen Beziehung mit dem Anbieter gewährt werden, können diese nach den Bedingungen des Dritten in Anspruch genommen werden.
  5. Der Anbieter schuldet keine Tätigkeiten im Bereich der Unternehmensberatung.

§ 4 Pflichten des Teilnehmers; Hinweise an den Teilnehmer

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Aufnahmegebühr sowie die Mitgliedsgebühren fristgerecht zu zahlen.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Daten und Angaben wahrheitsgemäß anzugeben und diese stets aktuell zu halten. Die Aktualisierungen sind dem Anbieter unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
  3. Der Teilnehmer hat sich vorab über den Anbieter und WINSAX – Wirtschaftsnetzwerk Sachsen zu informieren und selbst sicherzustellen, dass die Leistungen des Anbieters seinen Bedürfnissen entsprechen.
  4. Der Teilnehmer ist zu einem respektvollen Umgang mit dem Anbieter und anderen Teilnehmern verpflichtet.
  5. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er über alle notwendigen Rechte der von ihm veröffentlichten Inhalte verfügt und dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden die Rechte von Dritten verletzt, stellt der Teilnehmer den Anbieter von sämtlichen Pflichten und Schäden frei.
  6. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verhalten und verpflichten sich, keinen rechtswidrigen Tätigkeiten nachzugehen.
  7. Der Teilnehmer wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft nicht übertragbar ist. Die Teilnahme an Veranstaltungen durch Mitarbeitende des Teilnehmers ist möglich.
  8. Die Mitgliedsgebühren dienen der Deckung von Betriebskosten, der Durchführung von Veranstaltungen, Marketingmaßnahmen sowie der Weiterentwicklung von WINSAX – Wirtschaftsnetzwerk Sachsen. Eine zweckgebundene Verwendung erfolgt nicht.
  9. Dem Teilnehmer ist bei Vertragsabschluss bekannt, dass sich die Mitgliedsgebühr nach der Anzahl der Personen richtet, die für den Teilnehmer tätig sind. Hierunter fallen u.a. angestellte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter (nachfolgend nur Beschäftigte genannt). Wenn sich die Anzahl der Beschäftigten ändert, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Auf § 5 wird hingewiesen.

§ 5 Gebühren, Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Gebühren entsprechend den Angebotsvorlagen, zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile.
  2. Eine Anpassung der Mitgliedsgebühr aufgrund der geänderten Personenzahl erfolgt sowohl bei einer Erhöhung als auch bei einer Verringerung zum Beginn eines Jahres. Es wird hiermit klargestellt, dass damit nicht das Kalenderjahr gemeint ist. Das Jahr in diesem Sinne ist das Mitgliedsjahr und beginnt erstmalig mit Beginn der Vertragslaufzeit.
  3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, die Zahlungsaufforderung per E-Mail zu erhalten.
  4. Die möglichen Zahlungsmethoden ergeben sich aus der Angebotsvorlage.
  5. Die Zahlung der Mitgliedsgebühr kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.

§ 6 Laufzeit; Kündigung

  1. Der Vertrag hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festlaufzeit gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden, andernfalls verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
  2. Beiden Parteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn wichtige Gründe vorliegen, die den Parteien ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen. Ein wichtiger Grund des Anbieters liegt insbesondere vor, wenn
    1. der Teilnehmer die Mitgliedsgebühr trotz zweifacher Mahnung nicht zahlt;
    2. der Teilnehmer das Ansehen des Anbieters und des Unternehmensnetzwerks ohne Rechtfertigung erheblich beeinträchtigt;
    3. der Teilnehmer trotz Abmahnung gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt und hierdurch die Interessen des Anbieters oder anderer Teilnehmer beeinträchtigt;
    4. der Teilnehmer den Geschäftsbetrieb einstellt.
  3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Haftung

  1. Soweit ein Schaden des Teilnehmers leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Anbieter beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  2. Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn der Anbieter einen Mangel arglistig verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, soweit eine Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, sowie bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Kann der Anbieter eine Leistung aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Aufruhr, Pandemien, Epidemien, Embargo oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung nicht oder nicht fristgerecht erbringen, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
  4. Der Anbieter haftet nicht für einen wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolg des Teilnehmers.
  5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 8 Urheberrechte

  1. Dem Mitglied ist bekannt, dass die von dem Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte, Materialien, Flyer, Dokumente oder Ähnliches (nachfolgend nur Inhalte genannt) dem Urheberrecht unterliegen. Die Inhalte werden dem Mitglied nur für die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung gestellt. Eine Verwendung zu anderen Zwecken ist untersagt. Ohne Zustimmung des Anbieters dürfen die Inhalte und das Werk nicht verändert werden. Dies gilt auch für etwaige Reproduktionen. Sofern die Inhalte dem Urheberrecht Dritter unterliegen, hat der Teilnehmer das Urheberrecht dieser zu beachten.
  2. Das Vervielfältigen oder sonstige Kopieren der Inhalte ist untersagt, unabhängig von der Form der Inhalte. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 9 Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel

  1. Auf Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (sog. „CISG“, das steht für „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“) ist ausgeschlossen.
  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dresden. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder individuelle Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Dresden, 22.10.2025